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Veranstalter: Projektname Kolibris Leseecke, Zukunft Lesen Stiftung gGmbH, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt i.d.Opf., vertreten durch die Geschäftsführenden Nicole Stefanie Feldberger und Houman Feldberger, folgend “Veranstalter” genannt.

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für alle Veranstaltungen in Kolibris Leseecke, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Dies schließt ausdrücklich kostenlose Veranstaltungen ein. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite der Kolibris Leseecke.

2. Verhaltensregeln, Hausrecht, Aufsichtspflicht und Teilnahmebedingungen

2.1 Allgemeine Verhaltensregeln: In allen Räumlichkeiten und auf der Terrasse von Kolibris Leseecke ist das Rauchen und das Entzünden offenen Feuers untersagt. Das Mitbringen von Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen und anderen gefährlichen Objekten ist streng verboten. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden, mit Ausnahme von Assistenztieren. Bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahrensituation ist den Anweisungen des Personals zu folgen, und die Räumlichkeiten sind umgehend durch die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen.

2.2 Hausrecht und Ausschluss von der Teilnahme: Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH legt großen Wert auf ein respektvolles und sicheres Umfeld. Jeder Teilnehmende verpflichtet sich, den Verhaltenskodex der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH zu beachten. Teilnehmende, die gegen die AGB verstoßen, den Veranstaltungsablauf stören, andere belästigen oder die Veranstaltungsdurchführung erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies kann ein Hausverbot nach sich ziehen. Personen, die extremistischen Gruppen angehören oder menschenverachtendes Verhalten zeigen, kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dies weiter begründet werden muss.

2.3 Videoüberwachung: In den Räumlichkeiten von Kolibris Leseecke wird eine Videoüberwachung durchgeführt, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erklären sich die Teilnehmer mit der Videoüberwachung einverstanden. Diese Überwachung dient ausschließlich Sicherheitszwecken und wird gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), durchgeführt. Die Aufzeichnungen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe eine längere Speicherung erfordern.

2.4 Aufsichtspflicht und Haftung für Kinder: Eltern oder gesetzliche Vertreter tragen die volle Verantwortung und Haftung für ihre Kinder während ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Kolibris Leseecke. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern, zu entscheiden, ob ihre Kinder alleine in der Kinderecke („Elise Ecke“) bleiben dürfen oder ob eine Beaufsichtigung erforderlich ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Betreuung oder Aufsicht der Kinder, gemäß § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen). Eltern haften für alle Schäden, die ihre Kinder verursachen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kinder und/oder Eltern, die den Anweisungen des Personals nicht folgen, von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung, auch wenn eine Reservierung vorliegt.

2.5 Teilnahmebedingungen: Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verweigern, wenn Teilnehmende nicht selbstständig ohne Begleitung teilnehmen können oder das angegebene Mindestalter nicht erreicht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss stützt sich auf das Hausrecht und bedarf keiner weiteren Begründung.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
3.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

3.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

4. Preise und Gebühren

4.1. Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH ist eine gemeinnützige Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Werden Gebühren für Veranstaltungen erhoben, dann nur um tatsächlich entstandene Kosten zu decken. Die Preisgestaltung dient ausschließlich der Kostendeckung und Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH.
4.2. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

5. Zahlung

5.1. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

5.2. Zahlung per Kreditkarte: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert, die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

5.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

6. Widerrufsrecht

6.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten: Zukunft Lesen Stiftung gGmbH, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.

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