Ehrenamt bei Kolibri

Komm in unser Team

Montag - Freitag: 8-17 Uhr

SA - SO: nach Absprache

Spende Geld an

Kolibris Leseecke

NAVIGATION

LESEN.
ENTDECKEN.
ERLEBEN.

Veranstalter: Projektname Kolibris Leseecke, Zukunft Lesen Stiftung gGmbH, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt i.d.Opf., vertreten durch die Geschäftsführenden Nicole Stefanie Feldberger und Houman Feldberger, folgend “Veranstalter” genannt.

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für alle Veranstaltungen in Kolibris Leseecke, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Dies schließt ausdrücklich kostenlose Veranstaltungen ein. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite der Kolibris Leseecke.

2. Verhaltensregeln, Hausrecht, Aufsichtspflicht und Teilnahmebedingungen

2.1 Allgemeine Verhaltensregeln: In allen Räumlichkeiten und auf der Terrasse von Kolibris Leseecke ist das Rauchen und das Entzünden offenen Feuers untersagt.
Das Mitbringen von Waffen, Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen und anderen gefährlichen Objekten ist streng verboten.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden, mit Ausnahme von Assistenztieren.
Bei einem Brand oder einer sonstigen Gefahrensituation ist den Anweisungen des Personals zu folgen, und die Räumlichkeiten sind umgehend durch die gekennzeichneten Notausgänge zu verlassen.

2.2 Hausrecht und Ausschluss von der Teilnahme: Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH legt großen Wert auf ein respektvolles und sicheres Umfeld. Jeder Teilnehmende verpflichtet sich, den Verhaltenskodex der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH zu beachten.
Teilnehmende, die gegen die AGB verstoßen, den Veranstaltungsablauf stören, andere belästigen oder die Veranstaltungsdurchführung erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies kann ein Hausverbot nach sich ziehen.
Personen, die extremistischen Gruppen angehören oder menschenverachtendes Verhalten zeigen, kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dies weiter begründet werden muss.

2.3 Aufsichtspflicht: Eltern oder gesetzliche Vertreter haben während der gesamten Veranstaltungsdauer die volle Verantwortung und Haftung für ihre Kinder. Sie müssen die Aufsichtspflicht jederzeit wahrnehmen. Das Team von Kolibris Leseecke übernimmt keine Aufsicht oder Haftung für anwesende Kinder. Eine Zustimmung eines Mitarbeiters von Kolibris Leseecke ist erforderlich, bevor Kinder allein gelassen werden dürfen.

2.4 Teilnahmebedingungen: Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH behält sich das Recht vor, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verweigern, wenn Teilnehmende nicht selbstständig ohne Begleitung teilnehmen können oder das angegebene Mindestalter nicht erreicht haben. Die Entscheidung über den Ausschluss stützt sich auf das Hausrecht und bedarf keiner weiteren Begründung.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Konferenz Management Plattform des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.

3.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

3.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

4. Preise und Gebühren

4.1. Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH ist eine gemeinnützige Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Werden Gebühren für Veranstaltungen erhoben, dann nur um tatsächlich entstandene Kosten zu decken. Die Preisgestaltung dient ausschließlich der Kostendeckung und Förderung der Bildungs- und Kulturarbeit der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH.

4.2. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

4.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

5. Zahlung

5.1. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig.

5.2. Zahlung per Kreditkarte: Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert, die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

5.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

6. Widerrufsrecht

6.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten: Zukunft Lesen Stiftung gGmbH, Viehmarkt 5, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss er dem Veranstalter insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

6.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.

7. Rücktritt/Storno

7.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

a) Bei Rücktritt/Storno vor dem Veranstaltungstag wird die Teilnahmegebühr abzüglich eventuell anfallender Stornokosten, aber maximal 80% der bezahlten Summe, zurück erstattet.

b) Bei Rücktritt/Storno ab 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung.

c) Bei kostenlosen Veranstaltungen bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem Veranstaltungsdatum, um anderen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen.

7.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zu 24 Stunden vor der Veranstaltung die Möglichkeit, eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben.

8. Leistungen

8.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

8.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. Für kostenlose Veranstaltungen werden keine Ersatzleistungen oder Rückerstattungen gewährt.

8.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

8.4 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht bei kostenpflichtigen Veranstaltungen kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Für kostenlose Veranstaltungen gelten keine Ansprüche auf Ersatzleistungen.

9. Absage der Veranstaltung

9.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

9.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers für Anreise, Übernachtung und Verpflegung werden nicht erstattet.

10. Bildmaterial, Fotografien und Aufnahmeregelungen

10.1 Allgemeine Bestimmungen Die Anfertigung von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen durch Besucher*innen bei Veranstaltungen der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH kann eingeschränkt oder untersagt werden. Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken, benötigen eine ausdrückliche Genehmigung der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH. Aufnahmen zu privaten Zwecken sind unter Beachtung der Rechte Dritter und der weiteren in diesen AGB definierten Bedingungen gestattet.

10.2 Aufnahmen durch die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH Im Rahmen von Veranstaltungen erstellt die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH oder durch sie beauftragte Personen/Dienstleister Fotos und Videoaufzeichnungen zur Dokumentation und Veröffentlichung auf Webseiten und Social Media Auftritten. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher*innen mit der Anfertigung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden.

10.3 Rechte der Teilnehmenden Teilnehmende, die nicht aufgenommen werden möchten, haben das Recht, dies den Fotograf*innen oder dem Personal mitzuteilen. Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH wird, soweit möglich, den Wünschen der Teilnehmenden entsprechen und bei entsprechender Nachricht nachträglich die Veröffentlichung durch sie und ihre Dienstleister unterbinden.

10.4 Einwilligung zur Nutzung von Bildmaterial
Teilnehmer*innen und deren Eltern willigen ein, dass die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH Bild- und Tonaufnahmen erstellen, vervielfältigen und nutzen darf. Diese Einwilligung schließt nicht das Recht ein, Aufnahmen zu veröffentlichen, auf denen andere Personen als das eigene Kind erkennbar sind, ohne deren ausdrückliche Zustimmung.

10.5 Schutz der Persönlichkeitsrechte Die namentliche Nennung von Kindern oder die eindeutige Identifizierung von Personen auf veröffentlichten Bildern ohne spezifische Zustimmung ist strengstens untersagt. Die Zustimmung muss schriftlich von der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH oder den betroffenen Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern eingeholt werden.

11. Urheberrecht und Veröffentlichung

11.1. Alle von der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH während der Veranstaltungen bereitgestellten Inhalte, einschließlich Dokumente, Vorträge, Bilder und Videos, sind urheberrechtlich geschützt nach §§ 2 Abs. 1 und 2, 15 UrhG und stehen im Eigentum der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH oder deren Lizenzgebern.

11.2. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien oder Inhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH ist gemäß §§ 15, 16, 17, 19a UrhG untersagt. Dies betrifft insbesondere das Hochladen der Inhalte auf soziale Netzwerke oder andere Online-Plattformen.

11.3. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos durch die Teilnehmenden oder deren Eltern, auf denen ausschließlich das eigene Kind abgebildet ist, ist unter Beachtung der Bestimmungen gemäß § 22 KunstUrhG zulässig. Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen andere Kinder abgebildet sind, erfordert die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Zukunft Lesen Stiftung gGmbH und/oder der betroffenen Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern.

11.4. Die Zukunft Lesen Stiftung gGmbH behält sich vor, gegen jede unbefugte Nutzung oder Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Rechte und das Wohl aller Beteiligten zu schützen.

12. Haftung

12.1. Der Veranstalter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

12.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners; Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

12.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Neumarkt i.d.OPf..

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.